Posted by: Flachfahrer
Re: Rundum sichtbares Rücklicht fürs Liegerad - 11/12/10 09:08 AM
In Antwort auf: MatthiasM
Videoaufzeichnung ist halt genau wie Fahrtenschreiber, Blackbox, Voicerecorder ein v.a. Mittel der Aufklärung NACH dem Crash,
Nee, die videoaufzeichnung kann ein beweismittel bei einer anzeige sein.
Wenn jemand trotz gegenverkehr überholt, also entweder mich überholt und mich dabei nach rechts drängt oder mir als überholer entgegenkommt, dann ist glücklicherweise bisher immer noch platz zum ausweichen gewesen, also kein unfall passiert und kein schaden verursacht. War je gerade genug platz da, um sich jeweils eine handbreit zwischen den beiden radfahrern durchzuquetschen.
Nichtsdestotrotz ist überholen bei gegenverkehr - weil ein führerscheininhaber entgegenkommende radfahrer nicht als verkehrsteilnehmer wahrnimmt - ein fahrweise, die aus meiner sicht dringend sanktioniert gehört.
Nur kann ich ohne beweis zwar anzeige erstatten, aber ...
Mit beweis hingegen ...
In Antwort auf: MatthiasM
Deine Beobachtung mit zu devoter Fahrtweise kann ich nur bestätigen. Die Grenzen zwischen vernünftig selbstbewußtem Fahren, devot-unterwürfigem Schleichgang, selbstmörderischem Kamikaze-Stil innerhalb oder außerhalb geltenden Rechts und "der klügere gibt nach", bevor es wirklich im Einzelfall kracht, sind sehr fließend.
Naja bremsen muss man schon noch können, aber es eben erst dann tun, wenns wirklich nötig wird und nicht in vorauseilender selbstentrechtung.
Und dass man nach Stvo fährt, setze ich als selbstverständlich voraus, also wenn der benutzungspflichtige radweg unzumutbar ... und dann ein fahrer eines 7,5-tonners denkt, er muss mich abdrängen und an der roten kreuzung freundlich befragt zu mir sagt: "du gehörst auf den radweg." Da fiel mir "locker bleiben im straßenverkehr" äußerst schwer.
Mit videoaufzeichnung ...

Und damit das hier nicht völlig den bezug verliert: auf reisen könnte man natürlich auch, je nach aufzeichnungs- und akkukapazität, einige streckenabschnitte dokumentieren, wenn man will.

MfG