Posted by: Faltradl
Re: Ortliebtasche Haken gerissen - 06/18/10 02:10 PM
In Antwort auf: Jojo64
Sachmängelhaftung heißt es ganz genau im BGB und wenn die Eintritt hat der Verkäufer unverzüglich für Ersatz zu sorgen, kostenfrei natürlich. Ansonsten kann ich einen Nutzungsausfall geltend machen.
Das mit dem Nutzungsausfall mag ja im Gesetz drin stehen, doch für den Privatmann ist das so gut wie bedeutungslos. Es scheitert nämlich regelmäßig daran, das er keine Schadenhöhe beziffern kann. Verlorene Freizeit zählt leider nicht.
Ergo ist das ein Zusatz, der nur bei einer beruflichen Verwendung nutzt. Wo man halt einen Stundsatz hat. Aber bei dadurch engangenen Geschäften wird es dann auch schon wieder ungewiss, denn beweisen das das Geschäft ansonsten mit absoluter Sicherheit zustandegekommen wäre ist nicht einfach.