Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm

Posted by: edo

Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm - 12/11/09 10:31 PM

In Antwort auf: Gisibert
Hallo Jochen,
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Zitat:

Ich denke das würde allein deswegen scheitern, weil Fahrradtaschen eigentlich immer auch seitenverkehrt angebracht werden können, also ein und diesselbe Tasche wahlweise auf der linken oder rechten Seite.


Nun ja, das wäre nun leicht zu beheben, indem man beidseitig entsprechende Reflektoren befestigt. Die großen weißen Reflektoren der Ortliebtaschen sind ja ebenfalls auf beiden Seiten vorhanden.
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Zitat:

Und selbst wenn jetzt Ortlieb rote Reflexflächen auf den Taschen hätte, könnten diese dann ja immer noch "falsch herum" am Rad befestigt werden und dann reflektiert es rot nach vorn und das ist ein Tabu.


In diesem Falle müsste der Radtaschenbesitzer eben dafür sorgen, dass er seine Packtasche regelkonform (also richtig herum) befestigt. Schließlich kann die bloße Möglichkeit, Dinge verschieden (und ggf. falsch) zu montieren, auch bei anderen Anbauteilen kein Grund dafür sein, diese nicht zuzulassen.
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gisi


Ein Kollege von mir hat so richtig alte (aber immer noch gute) Ortlieb-Taschen. Die haben drangeschraubte rote Katzenaugen. Damals war's wohl mit reflektierendem Druck noch nicht so weit her wie heute. Ich weiß leider nur nicht mehr, ob die Reflektoren nur einseitig angebracht waren, so dass sie nur hinten zeigten (wenn die Taschen nicht seitenverkehrt montiert waren).

Zum Thema Reflektoren und Licht: Was am Fahrrad dran sein muss ist klipp und klar geregelt. Und das stellt sowohl das Minimum, als auch das Maximum dar. Laut Gesetz gibt es nach vorne nur ein Licht. Ein zweiter Scheinwerfer ist somit nicht zulässig.
Was jedoch der Fahrer an sich trägt ist nicht geregelt - reflektierende Kleidung, rotes Blinklicht an der Tasche des Radtrikots oder am Rucksack, Stirnlampe - das ist alles zulässig, da nicht geregelt. Für mich stellt sich jetzt die Frage, wozu die Taschen gehören. Vermutlich nicht zum Rad. Somit kenne ich keine einschlägigen Gesetze dazu.