Posted by: Gisibert
Re: Reflektoren hinten, oder: die dubiosen 60cm - 12/11/09 02:00 AM
Hallo slowbeat,
aber sicher: einfach einmal fest dran reißen.
deine tasche ist kein fester bestandteil des rades sondern eine möglichkeit lasten zu transportieren. diese möglichkeit kannst aber mußt du nicht bei dir führen wenn du radelst.
das trifft übrigends auch für gepäckträger zu.
Wenn meine Ortliebtaschen eingeklinkt sind, dann sind sie sicherlich so gut am Rad befestigt wie bspw. mein Vorderlicht/Rücklicht und manch andere Anbauteile. Dass eine Radtasche für den Lastentransport geeignet ist, das ist sicherlich kein zwingender Grund dafür, dass man andere damit zusammenhängende Eigenschaften/Möglichkeiten partout ausschließen müsste. Nehmen wir doch einfach das Schutzblech als Beispiel: dieses ist auch nicht unbedingt nötig und erfüllt einen anderen Primärzweck, dennoch dient es mitunter zur legitimen Befestigung eines Rückstrahlers. Ob das auch für Steckbleche gilt?
was schließen wir daraus: die rückstrahler (selbst wenn sie die richtige farbe hätten und ein prüfzeichen, das ist alles in der stvzo vorgeschieben und für jederman einsehbar) sind kein fester bestandteil deines rades.
Du darfst das gerne aus Deinen Ausführungen so schließen, aber wirklich schlüssig ist der Schluss dennoch nicht: es kommt weiterhin darauf an, was man unter "festem Bestandteil" eines Rades verstehen möchte.
es gibt keinen grund irgendwie ausfallend zu werden, es ist einfach mal so. irgendwas als durchaus diskutabel hinzustellen wenn man bemerkt, daß man falsch lag ist übrigends nicht die beste art der konfliktbewältigung.
Ich denke nicht, dass hier jemand "ausfallend" wurde. Des Weiteren diskutieren wir doch im Moment schon über das "Irgendwas" ziemlich rege. Und ich habe bisher noch nicht den Eindruck, dass mir die Argumente ausgehen.
Es wurde von mir keineswegs behauptet, dass Packtaschenreflektoren gesetzlich zugelassen seien. Ich stellte diesbezüglich lediglich eine harmlose Frage. Die Beweggründe für jene Frage habe ich hernach erläutert. Was an jenen Beweggründen "falsch" sein kann, das wäre noch zu klären.
Es grüßt,
gisi
In Antwort auf: slowbeat
kannst du einen normalen rückstrahler, der zugelassen ist einfach so ohne werkzeug vom rad entfernen?
aber sicher: einfach einmal fest dran reißen.
Zitat:
deine tasche ist kein fester bestandteil des rades sondern eine möglichkeit lasten zu transportieren. diese möglichkeit kannst aber mußt du nicht bei dir führen wenn du radelst.
das trifft übrigends auch für gepäckträger zu.
Wenn meine Ortliebtaschen eingeklinkt sind, dann sind sie sicherlich so gut am Rad befestigt wie bspw. mein Vorderlicht/Rücklicht und manch andere Anbauteile. Dass eine Radtasche für den Lastentransport geeignet ist, das ist sicherlich kein zwingender Grund dafür, dass man andere damit zusammenhängende Eigenschaften/Möglichkeiten partout ausschließen müsste. Nehmen wir doch einfach das Schutzblech als Beispiel: dieses ist auch nicht unbedingt nötig und erfüllt einen anderen Primärzweck, dennoch dient es mitunter zur legitimen Befestigung eines Rückstrahlers. Ob das auch für Steckbleche gilt?
Zitat:
was schließen wir daraus: die rückstrahler (selbst wenn sie die richtige farbe hätten und ein prüfzeichen, das ist alles in der stvzo vorgeschieben und für jederman einsehbar) sind kein fester bestandteil deines rades.
Du darfst das gerne aus Deinen Ausführungen so schließen, aber wirklich schlüssig ist der Schluss dennoch nicht: es kommt weiterhin darauf an, was man unter "festem Bestandteil" eines Rades verstehen möchte.
Zitat:
es gibt keinen grund irgendwie ausfallend zu werden, es ist einfach mal so. irgendwas als durchaus diskutabel hinzustellen wenn man bemerkt, daß man falsch lag ist übrigends nicht die beste art der konfliktbewältigung.
Ich denke nicht, dass hier jemand "ausfallend" wurde. Des Weiteren diskutieren wir doch im Moment schon über das "Irgendwas" ziemlich rege. Und ich habe bisher noch nicht den Eindruck, dass mir die Argumente ausgehen.
Es wurde von mir keineswegs behauptet, dass Packtaschenreflektoren gesetzlich zugelassen seien. Ich stellte diesbezüglich lediglich eine harmlose Frage. Die Beweggründe für jene Frage habe ich hernach erläutert. Was an jenen Beweggründen "falsch" sein kann, das wäre noch zu klären.
Es grüßt,
gisi