Posted by: latscher
Re: Inolight Extreme - 01/31/08 11:08 AM
In Antwort auf: StephanZ
Stichwort : Irreführende Werbung
Es kommt letztendlich auf die Produktbeschreibung an, wegen der Du gekauft hast. Wenn Du eine andere LED hast als in der Produktbeschreibung, ist alles klar. Wenn die schlechtere LED deutlich von den versprochenen Werten abweicht (ist schwerer nachweisbar) hast Du auch gut Karten.
Wenn der Eindruck vermittelt wird, Du hättest ein Produkt, dass dem neusten Stand der Technik entspricht, ist eigentlich auch alles klar. Entscheidend, wann war der Zeitpunkt der Modifikation und der Zeitpunkt des Kaufes.
GS
Stichwort: Marktmacht!
Beispiel:
Wir hatten vor zwei oder drei Jahren eine DSL-Flat bei 1+1. Eines Tages ruft ein Mitarbeiter an und bietet und 100 EUR wenn wir vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen. Wir haben abgelehnt, da muss ein Haken dran sein. Wir haben uns dann im verschiedenen Foren schlau gemacht. 1+1 hat zu diesem Zeitpunkt allen Kunden, die über dem kalkuierten Traffic lagen (also mit denen 1+1 Verlust fuhr), dieses Angebot gemacht. Nur haben das recht schnell, recht viele Leute rausbekommen, die den Knebelvertrag von 1+1 eh kündigen wollten. Diese haben dann ihren Traffic mit sinnlosen Downloads auf irre Werte getrieben um dvon 1+1 ein Angbot zur Kündigung + 100 EUR zu bekommen. 1+1 hat die Aktion ganz schnell wieder abgebrochen.
Ich glaube kaum, das Inoled grosses Interesse daran hat, dass dieser Sachverhalt hier bekannt wird. Und das wird er wohl mit Hilfe dieses Fadens ganz schnell werden. Dieses Forum taucht bei Google immer recht weit oben auf. Aktuell liefert lediglich die ungenaue Eingabe "Inolight Extrem" als zweiten Treffer diesen Faden.
Gruss chris