Posted by: Ringo
Re: Neue Nabendynamos von Shimano, Sram u. Schmidt - 09/05/07 07:40 AM
In Antwort auf: Londoner
Wodurch man mal wieder sieht, wie weltfremd die StZVO ist. Warum kan dort nicht einfach so etwas einfaches stehen, wie z.B.:
Jedes Fahrrad, das im Straßenverkehr genutzt wird, muss mit einer zugelassenen und stets funktionstüchtigen Beleuchtungsanlage ausgestattet sein.
Die Frontlampe muß weiß sein und ab der Geschwindigkeit X eine Fläche von mindestens Z * Y bis zu einem Mindestabstand von A die Lichtstärke von B erreichen.
Das Rüclicht muss rot sein und aus einem Winkel von xx Grad in einem Abstand von ddd wahrgenommen werden können.
Dann kann man sich das ganze geeiere mit 6V, Akku oder Dynamo usw. usf. sparen.
Ich weiß nicht mehr woher (STVO oder KBA etc), meine jedoch gelesen zu haben, daß der jeweilige Dynamo ab 13km/h eine Spannung von 6V bringen muß.
Ringo