Posted by: Spargel
Re: Erfahrungen mit käuflichen LED-Frontscheinwerf - 05/31/07 05:26 AM
In Antwort auf: Ingmar E.
...zuwenig erlaubtes Licht... wurde nicht behoben.
Kann man so auch wieder nicht sagen. Gesetzestexte sind ja nach dem Willen des Gesetzgebers auszulegen und weniger nach dem Wortlaut (hat mal das Verfassungsgericht betont - was man ja auch schon nach dem Namen dieses Gerichts vermuten könnte, da D ja ein "Grundgesetz" hat und keine Verfassung


Aber nochmal zum "zuwenig" Licht. Schon mal bei Bumm reingeschaut? Es gibt auch zulässige Beleuchtung, die nicht auf Dynamo-Energie basiert und selbst Lupine-Fans zufriedenstellt. Kostet als Gasentladungslampe halt ein bisserl was. Aber Bumm hat sich die Mühe gemacht, einer solchen Lampe das Blenden abzugewöhnen, und daher darf die auch ganz offiziell ans Rad. Und an diesem Zustand hätte sich durch das gescheiterte Gesetz nichts geändert und wird sich auch durch ein späteres Nachfolgegesetz bzw die zugehörige Technische Anweisung nichts ändern. Da darf vielleicht der Dynamo offiziell mehr Leistung erzeugen, vielleicht wird sogar wirklich mal ein Akku als alleinige Lichtquelle goutiert (aber da ist halt das Problem mit der sicher immer und dauerhaft verfügbaren Energiequelle), aber es wird wegen der Verkehrssicherheit gaaanz sicher immer Einschränkungen der "Freiheit" geben - Blendung ist nicht! Zumindest keine systemimmanente; was anderes sind schlecht eingestellte Scheinwerfer. Aber die sind auch bei Autos eher selten, nur bei linksseitigen Radwegen hat man fast immer veschissen.
ciao Christian