Re: Erfahrungen mit käuflichen LED-Frontscheinwerf

Posted by: Spargel

Re: Erfahrungen mit käuflichen LED-Frontscheinwerf - 05/30/07 10:20 PM

In Antwort auf: univok

In Antwort auf: Spargel

dann montier's halt am Helm. Das ist nämlich die Gesetzeslücke.

Das ist ja mal eine coole Idee! Bist du dir sicher? Gut, das Ding ist dann nicht mehr am Fahrrad verbaut, aber gehört ja auch irgendwie "dazu"...

Merkwürdig, dass ich in E-Shops zu Helmlampen ab und zu mal den Hinweis finde, diese seien "im Geltungsbereich der STVZO nicht zugelassen". Das sieht mir jetzt doch nach 'nem Widerspruch aus.

Sven

Die StVZO ist nunmal für Fahrzeuge zuständig, da geht es prinzipiell um baulich verbundene Gegenstände; nachzulesen zB hier, §67. Was man immer braucht, ist das was man offiziell braucht, also das zugelassene Zeugs. Gemeinerweise sind zusätzliche Reflektoren nicht erlaubt, dagegen verstoßen selbst serienmäßige Fahrräder zum großen Teil gegen das Gebot eines zweiten roten Heckreflektors zusätzlich zu dem Großreflektor des Rücklichts. Mir gings mit der Aussage um zusätzliches Licht am Helm.

Man könnte nun den §17 (6) der StVO entgegenhalten, aber so ein Helmlicht ist ja nun ganz offensichtlich kein Suchscheinwerfer, sondern ein nicht fest am Fahrzeug angebrachtes "Normallicht", das eben nicht erwähnt wird, weil es bei Kfz aller Art völlig jenseits aller Vorstellungskraft liegt, und daß es mal Radler geben würde, die ein Mehrgewicht an den Körper montieren könnten, wurde übersehen oder für unwichtig gehalten.

Die Aussage der E-Shops verstehe ich nicht. Erstens sind sie "zugelassen" (als kurzzeitig zu benutzende Suchscheinwerfer) als lose = Helm-Scheinwerfer, zweitens müßte ja eine "Zeltstangenbefestigung" a la Lupine beliegen, mit der man die Stirnlampe fest mit dem Rad, meist dem Lenker verbinden könnte. Naja, mir wurscht und auch locker 90% aller Polizisten. Hauptsache genug Licht dabei...

ciao Christian