Posted by: Ilai
Re: Erfahrungen mit käuflichen LED-Frontscheinwerf - 05/30/07 10:18 PM
Es ist derzeit tatsächlich (noch) so, dass die Kleidung - und dazu zählt auch der Helm - nicht der StVO unterliegen. Eine Helmlampe bekommt dadurch natürlich keine StVO-Zulassung, und keine Welle.
Eine durch Kleidung ausgehende Gefährdung wie Blendwirkung etc. können allerdings trotzdem geahndet werden.
Eine durch Kleidung ausgehende Gefährdung wie Blendwirkung etc. können allerdings trotzdem geahndet werden.