Posted by: stax
Re: Fahrradtacho mit Höhenmessung? - 05/24/07 07:04 PM
In Antwort auf: iassu
[...] aber landläufig gilt eine Rampe mit 45 Grad als 100 Prozent [...]
Den Punkt kann ich nicht so stehen lassen, auch wenns Wortklauberei ist. Es ist nicht nur landläufig so, sondern die Steigung ist eindeutig definiert, alles andere ist falsch. Und die Definition ist:
Steigung in % = (zurückgelegte horizontale Strecke)/(zurückgelegte vertikale Strecke) * 100
Beide Strecken sind ungleich (!) der Fahrstrecke. Wenn man die Fahrstrecke mit Einbringen will, dann gilt:
Steigung in % = Tangens(Arcussinus(Fahrstrecke/vertikale Strecke))
bzw. eine weitere oft genutzte Gleichung:
Steigung in % = Tangens(Steigungswinkel) * 100
vg
der Haarspalter