Posted by: f.hien
Re: Reiserad mit oder ohne Lichtanlage? - 10/27/05 12:35 PM
soweit ich informiert bin dürfen rennräder und mountainbikes grundsätzlich nicht am verkehr teilnehmen sondern gelten als sportgeräte.
rennräder unter 11 kg dürfen während geplanter trainingsfahrten auch nur bewegt werden, wenn der fahrer zumindest eine akku-lichtanlage mitführt.
diese regelung gilt jedoch nicht für mountainbikes.
über sinn oder unsinn dieser regelungen kann man lange diskutieren, sie sind wahrscheinlich von nicht-radfahrenden, inkompetenten theoretikern erdacht worden.
ich sags mal so: wennman sich kein licht ans rad bauen will so soll man wenigstens wirklich nur bei tageslicht fahren. gerät man wider erwarten in die dunkelheit so hat das rad stehenzubleiben.
rennräder unter 11 kg dürfen während geplanter trainingsfahrten auch nur bewegt werden, wenn der fahrer zumindest eine akku-lichtanlage mitführt.
diese regelung gilt jedoch nicht für mountainbikes.
über sinn oder unsinn dieser regelungen kann man lange diskutieren, sie sind wahrscheinlich von nicht-radfahrenden, inkompetenten theoretikern erdacht worden.
ich sags mal so: wennman sich kein licht ans rad bauen will so soll man wenigstens wirklich nur bei tageslicht fahren. gerät man wider erwarten in die dunkelheit so hat das rad stehenzubleiben.