Re: Kalkulationsaufschlag 100%

Posted by: Anonymous

Re: Kalkulationsaufschlag 100% - 03/26/05 09:49 PM

Zitat:
1. Gewerbetreibende sind Vorsteuerabzugsberechtigt, d.h. er kann die vorweg gezahlte Mehrwertsteuer vom Großhändler gegenrechnen. D.h. er muß für 500.- MwSt zahlen = 80.-.

Nein, das stimmt eben so nicht! Die angegebenen 500.- vom Grosshaendler sind NETTO, das hatte ich auch bereits geschrieben, d.h. wenn Du so rechnest, dann muesstest Du als EK nicht 500 sondern 580 ansetzen. Verstehst Du? EK 500 netto, VK 1000 brutto. Oder von mir aus EK 580 brutto. Aber eben nicht 500 brutto von denen man die MwSt. nochmal abziehen koennte.

Zitat:
wo ich mich als Kunde zu 95% selber via Internet (Rad-forum ) pp etc. informiert habe,

Das ist natuerlich richtig, hier kannst Du dem Haendler gegenueber argumentieren, dass Du als informierter Kunde nicht so viel Beratungsaufwand frisst wie ein durchschnittlicher sog. dummer Kunde und von der Ersparnis haettest Du gerne was in Deinem Geldbeutel gesehen. Dem Makler habe ich damals beim Wohnungskauf auf die Tour 1000 Mark abgeschwatzt lach

LG .. Wolfi lach