dass sie nicht sicher sind, ob sie mir überhaupt die Ritzel ändern können, ohne dass ich die Garantie von VSF für mein neues Rad verliere.
Hier kommt aber mehreres zusammen. Die gesetzliche Gewährleistung kann ein Hersteller ohnehin nicht verweigern. Garantie ist eine freiwillige Leistung, doch würde mich schon interessieren, ob man die Zusage, die ja immerhin Vertragsbestandteil ist, einfach so für unwirksam erklären kann, wenn der Kunde ein Einzelteil wechselt. Das gehört schließlich zum normalen Gebrauch eines Fahrrades.