Das könnte auch daran liegen, dass eben ein 25 kg schweres Gefährt schwerer mit einer Hand zu steuern ist, als ein 10 Kilo leichteres (vor allem wenn der Akku unter dem Gepäckträger befestigt ist).
Das Handzeichen bzw. Armzeichen zur Ankündigung der Richtungsänderung braucht (zumindest in D) nur VOR dem Abbiegen gemacht werden und bereits vor der Einleitung des eigentlichen Abbiegevorganges und insbesondere währenddessen dürfen beide Hände wieder am Lenker sein. Ich hatte zu dem Thema vor Jahren mal eine Unterredung mit einem von der (damals noch) grüngelben Trachtengruppe, weil der meinen zuvor rausgehaltenen Arm wegen einer Häuserecke von seiner Position aus gar nicht sehen konnte und mich angehalten hat. Grüngelb wollte sich dann aber doch nicht betonfest auf seine unterstellte Unterlassung des Handzeichens festlegen und ließ mich weiterfahren, sich dennoch sicher, belogen worden zu sein und mit Hinweis, auch schleunigst vorgeschriebene Speichenreflektoren anbauen zu lassen, damit mein Fahrrad überhaupt Stvo gemäß verkehrssicher sei.
Ansonsten dürfte auch bei der (eher nicht anzunehmenden) allgemeinen Durchsetzung von elektrischen Blinkern am Fahrrad das Handzeichen weiterhin als gültige Form der Fahrrichtungsanzeige erhalten bleiben. Es ist schließlich sogar bei Kraftfahrzeugen so, dass man durchs Seitenfenster mit dem ausgestreckten oder abgewinkelten Arm ein rechtlich nicht zu beanstandendes Signal abgibt, z. B. bei Ausfall der Blinkanlage.
Bernd