Posted by: iassu
Re: Blinker - 01/08/24 01:31 AM
In Antwort auf: noireg-b
Abgesehen von Einsatzfahrzeugen und Warnblinkanlagen sind blinkende Rückleuchten zurecht nicht zulässig, da Fahrräder sich im Verkehr bewegen und eine blinkende Leuchte keine Rückschlüsse erlaubt, wie sich das Fahrrad bewegt.
Ja die rote Blinkerei fällt mehr auf, verwirrt und nervt im fließenden Verkehr aber mehr als sie nutzt.
Ja die rote Blinkerei fällt mehr auf, verwirrt und nervt im fließenden Verkehr aber mehr als sie nutzt.
In der Stadt ist bei den vielfältigen Lichtquellen ein blinkendes Fahrradrücklicht nur noch auffällig, nicht irritierend. Man kann natürlich bemängeln, daß es die Reizüberflutung nur noch weiter fördert. Da scheint mir aber ein Blick auf das Schutzbedürfnis eines Radfahrenden wichtig. Ausgerechnet die schwächsten Teilnehmer im rollenden Straßenverkehr zu beschränken, finde ich schwierig.
Ob es davon unabhängig jemanden "nervt", ist eine andere Frage, die auch von subjektiven Faktoren abhängt. So jedenfalls meine Erfahrung und Meinung.
Gerade wegen der geringen Breite des Fahrradlenkers halte ich von gelben Richtungsanzeigerblinkern genau nichts. Ab etwa 30 m Entfernung kann man kaum noch einschätzen, ob das nun rechts oder links anzeigt.