Posted by: nachtregen
Re: Tout Terrain: freihändiges Fahren ist tabu - 08/01/21 12:12 PM
In Antwort auf: Uli
Es gibt den Begriff des bestimmungsmäßigen Gebrauchs. Solange TT oder der Händler nicht behaupten oder zugesichert haben, dass freihändiges Fahren mit dem Rad möglich ist, ist das bei einem Fahrrad mit Lenker keine zugesicherte Eigenschaft, denn gefordert ist für diese Eigenschaften u.a. der sichere(!) Betrieb. Freihändig Fahren und sicherer Betrieb schließen sich höchstwahrscheinlich aus, siehe z.B. StVO.
In § 434 BGB, in dem der Sachmängel definiert wird, wird halt nicht vom "bestimmungsgemäßen Gebrauch", sondern von einer Beschaffenheit, die "bei Sachen der gleichen Art üblich" ist und von einer "gewöhnlichen Verwendung" geredet.
Daher klar, als TT kann man so argumentieren, wenn man es möchte, aber ich würde es gerade aus rechtlicher Sicht für fragwürdig halten.