Posted by: Radab
Re: Fahrradversicherung - 12/21/04 05:06 PM
Hallo Mario,
wo steht das? Ich kenne solche Grenzen nur für den "einfachen Diebstahl von Fahrrädern". Beim Einbruch zählt das Rad zum Hausrat, wie Dein Fernseher oder die Kühltruhe ...
Der Bund der Versicherten schreibt in einem Infoblatt:
Es gibt zwar verschiedene Versicherungsbedingungen bei der Hausrat, aber in dem Punkt - denke ich bislang - sind sie sich relativ einig ...
Gruß
Sven
wo steht das? Ich kenne solche Grenzen nur für den "einfachen Diebstahl von Fahrrädern". Beim Einbruch zählt das Rad zum Hausrat, wie Dein Fernseher oder die Kühltruhe ...
Der Bund der Versicherten schreibt in einem Infoblatt:
- Generell zählen Fahrräder als Hausrat und sind somit über die Hausratversicherung unter anderem gegen Einbruchdiebstahl aus einem geschlossenen Gebäude mitversichert. Wer dennoch den einfachen Diebstahl (Entwendung außerhalb eines geschlossenen Gebäudes) absichern möchte, kann dies über die Vereinbarung einer speziellen Klausel zur Hausratversicherung vornehmen. Allerdings ist hier der Versicherungsschutz zeitlich eingeschränkt. So sind hier nur Diebstähle, welche sich zwischen 6 Uhr und 22 Uhr ereignen, ersatzpflichtig. Einen allumfassenden Versicherungsschutz bietet nur eine separate Fahrradversicherung.
Es gibt zwar verschiedene Versicherungsbedingungen bei der Hausrat, aber in dem Punkt - denke ich bislang - sind sie sich relativ einig ...

Gruß
Sven