Re: "...idiote Duitse regelgeving"

Posted by: Urs

Re: "...idiote Duitse regelgeving" - 11/23/04 11:35 PM

Zitat:
Tatsache ist, daß z.B. einige neue niederländische Fahrräder mit Beleuchtungseinrichtungen ausgestattet sind, die nicht der deutschen StVZO entsprechen, unverändert also nicht nach Deutschland exportiert werden dürften.


In der Schweiz braucht es kein fest angebrachtes Licht, so wie ich denke, dass es in Deutschland Vorschrift ist.

Hier ein Auszug aus der Gesetzgebung:
Beleuchtung
Art. 216
1 Fahrräder müssen, wenn eine Beleuchtung nach Artikel 30 Absatz 1 VRV erforderlich ist, mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein. Diese Lichter können fest angebracht oder abnehmbar sein.
2 Die Lichter müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m sichtbar sein und dürfen nicht blenden.
3 An Fahrrädern mit geschlossenem Aufbau sind Richtungsblinker zulässig. Weitere Lichter sowie am Körper getragene Beleuchtungsvorrichtungen sind untersagt.


Anzuschauen unter: Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge Dies wurde meines Wissens vor einiger Zeit mal geändert.