Posted by: Blechroller67
Re: Vorsorglicher Lenkerwechsel? - 10/28/16 09:04 AM
Ich versteh das mit den 3 Jahren immer noch nicht.
Entweder hält ein Lenker und dann sollte der das auch über einen wesentlich längeren Zeitraum oder er hält halt nicht (90er-Jahre-Leichtbau).
Der Hersteller mit dem 3-Jahres-Gedöns kann an einen Kunden geraten, der in den 3 Jahren vielleicht den statistischen Mittelwert von (geschätzt) 5.000 bis 10.000km/3 Jahre bei einem Rennrad trifft. Oder er hat einen Kunden, der in den 3 Jahren 50.000km runter rollert. Das ist ein deutlicher Unterschied.
U. a. daraus folgt dann auch, dass eine solche 3-Jahres-Regelung dem Hersteller auch nicht vor der Haftung schützt, wenn nach 4, 5 oder 10 Jahren der Lenker bricht. Ein sachgemäß verwendeter Lenker hat nicht zu brechen; fertig...
Ein ganz anderes Thema wäre im Falle des Bruchs und einer Schadensersatzforderung die Beweispflicht des Kunden, dass der Lenker wegen eines Fertigungs- oder Konstruktionsthemas gebrochen ist und keine unsachgemäße Verwendung/Belastung stattgefunden hat.
Ich halte dieses 3-Jahres-Gedöns für eine unreflektierte Übersetzung einer für ein anderes Rechtssystem gedachten Betriebsanleitung. In einem anderen Rechtssystem mag eine solche Regelung den Hersteller schützen; in Deutschland bzw. Europa ist so eine Formulierung sinnfrei.
Entweder hält ein Lenker und dann sollte der das auch über einen wesentlich längeren Zeitraum oder er hält halt nicht (90er-Jahre-Leichtbau).
Der Hersteller mit dem 3-Jahres-Gedöns kann an einen Kunden geraten, der in den 3 Jahren vielleicht den statistischen Mittelwert von (geschätzt) 5.000 bis 10.000km/3 Jahre bei einem Rennrad trifft. Oder er hat einen Kunden, der in den 3 Jahren 50.000km runter rollert. Das ist ein deutlicher Unterschied.
U. a. daraus folgt dann auch, dass eine solche 3-Jahres-Regelung dem Hersteller auch nicht vor der Haftung schützt, wenn nach 4, 5 oder 10 Jahren der Lenker bricht. Ein sachgemäß verwendeter Lenker hat nicht zu brechen; fertig...
Ein ganz anderes Thema wäre im Falle des Bruchs und einer Schadensersatzforderung die Beweispflicht des Kunden, dass der Lenker wegen eines Fertigungs- oder Konstruktionsthemas gebrochen ist und keine unsachgemäße Verwendung/Belastung stattgefunden hat.
Ich halte dieses 3-Jahres-Gedöns für eine unreflektierte Übersetzung einer für ein anderes Rechtssystem gedachten Betriebsanleitung. In einem anderen Rechtssystem mag eine solche Regelung den Hersteller schützen; in Deutschland bzw. Europa ist so eine Formulierung sinnfrei.