Re: Tourentauglichkeit von Falträdern????

Posted by: Sputnik79

Re: Tourentauglichkeit von Falträdern???? - 10/05/16 09:43 AM

Die Unsicherheit besteht schlicht und ergreifend darin, das sich die Bahn mit der Formulierung "Faltrad, wenn es unter den Sitz passt" (und es passt keines UNTER den Sitz) alle Möglichkeiten offen lässt. Beförderungspflicht für öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen besteht nur wenn "jedermann sie nach ihrer Zweckbestimmung zur Personen- oder Güterbeförderung benutz(t)" §3 AEG Abs. 1.

Konkret wurde ich mit meinem in Folien eingeschlagenen gefalteten Dahon Espresso aus dem ICE Berlin-Frankfurt verwiesen, da für das Paket kein ausreichender Stellplatz zur Verfügung stand. Die Folie war halt durchsichtig also hatte ich erst eine Faltraddiskussion dann eine Großgepäck-Sicherheits-Diskussion.