Posted by: derSammy
Re: Lumotec IQ-X Neues Modell für 2016 - 02/28/16 10:24 PM
In Antwort auf: Stylist Robert
Wahrscheinlich sind dann für dich die gelb blinkenden Lampen an langen Baustellen wohl genau so nutzlos, peinlich und belästigend. 

Nicht umsonst macht die StVO ziemlich genaue Vorgabe, welche Lampen im Verkehrsbereich blinken dürfen. Konkret weist blinkendes Licht auf eine Ausnahmesituation hin: Einsatzfahrzeuge, Schwerlasttransporte, abgeschaltete Ampeln oder eben Baustellen. Fahrräder sind stinknormale und keineswegs unübliche Verkehrsteilnehmer und bedürfen daher keiner gesonderten Gefahrenkennzeichnung.
In Antwort auf: Stylist Robert
Ich möchte jedenfalls nachts bei schlechter Sicht nicht nur als ein roter Punkt, dessen Geschwindigkeit schwerer einzuschätzen ist, sondern als ein langsameres Fahrzeug erkannt werden.
Daher solltest du dir Gedanken machen, welche Kennzeichnung deine Geschwindigkeit besondern gut einschätzen lässt. Grell leuchtende Punktrücklichter in Laserpointerart sind dies sicher nicht, blinkend gleich garnicht. Sondern idealer Weise flächig nach hinten abstrahlende Rücklichter. Auch Reflektoren an Packtaschen und Kleidung könnten hilfreich sein. Pedalreflektoren halte ich auch eher für unnütz, weil die mit Klickschuhen meist inkompatibel sind, in vielen Verkehrssituationen leicht verdeckt werden, von Radtaschen und Anhängern verdeckt werden usw. usf. Verpflichtende und normierende Kennzeichungen haben nur dann Sinn, wenn sie auch konsequent umsetzbar sind und auch werden. Bei den Pedalen lehrt die Alltagspraxis, dass dem nicht so ist.
In Antwort auf: Stylist Robert
Ich bin eben nicht der vermeindliche Motorradfahrer mit Tempo 100, hinter dem man ungebremst hinterher fahren kann...
Äh, moment mal, das argument hinkt ja so gewaltig, dass ich gleich mal einen Rollstuhl für die Weiterfahrt holen muss.
Zum einen müssen Motorräder zwingend über eine Kennzeichenbeleuchtung verfügen. Ein einzelnes rotes Rücklicht ist also definitiv kein Motorrad, bestenfalls ein Leichtkraftrad.
Und selbst wenn, so kann man als Verkehrsteilnehmer NIE davon ausgehen, dass ein Fahrzeug die erlaubte maximal erlaubte Geschwindigkeit ausreizt. Auch ein Motorrad kann aus verschiedensten Gründen langsamer als 100km/h unterwegs sein. In der Tat sollte es keinerlei Rolle spielen, welche Fahrzeugart man da vor sich hat, sondern man muss, solange die Situation unklar ist, das Tempo (drastisch) reduzieren und hat Abstand (sowohl in Fahrtrichtung, als auch beim Überholen) entsprechend anzupassen.