Posted by: HeinzH.
Re: Zusatzlicht oder Reflektor seitlich für Packta - 12/17/15 07:23 AM
In Antwort auf: AndreMQ
(......)Aktive Seitenleuchten sind nicht zulässig, .... (.....)
Moin moin,
das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat mehreren Fahrradrückleuchten, welche explizit seitlich *aktiv* leuchten, die KBA-Zulassung erteilt. Das derzeitige Spitzenprodukt des Markführers leuchtet beispielsweise in einem Sektor von 320° aktiv.
Da kaum anzunehmen ist, daß das KBA diese Eigenschaft übersehen und damit das B&M Toplight View quasi versehentlich zugelassen hat, gehe ich davon aus, daß die seitlichen Lichtabtrahlung von Fahrradrückleuchten seitens des KBA gewollt ist.
So gesehen könnte man interpretieren, daß der folgende Satz im §67(2) der StVZO, "Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein." bedeutet, daß dies auch seitliche Verdeckungen einschließt.
Gruß aus Münster,
HeinzH.