Posted by: Peter Viehrig
Re: Lampenprojekt: Schadddiiieee's MKIII - 12/09/14 08:32 AM
Selbst grobe Fahrlässigkeit deckt eine Haftpflichtversicherung in der Regel ja ab. Die sollte man schon haben, und zwar ganz unabhängig von der Art des Scheinwerfers, den man an das Fahrrad schraubt. Die Unterstellung eines Vorsatzes bzw. einer so schwerwiegenden Obliegenheitsverletzung, daß diese nicht mehr greift, dürfte am Nachweis scheitern. Denn man kann sachlich fundiert und damit glaubhaft darlegen, daß man gegenteiliges, also einen Sicherheitsgewinn, intendiert hat.
Ein Restrisiko bleibt, das ich aber für rein theoretisch halte.
Im übrigen muß ich mich insoweit korrigieren, daß es keine Leistungs-, sondern nur eine Spannungsobergrenze (6V) für Dynamoscheinwerfer am Fahrrad im §67 StVZO gibt. Das läuft zwar auf ähnliches hinaus, ist aber doch fließender. Ob noch ergänzende Vorschriften bestehen, die doch eine Leistungsobergrenze vorschreiben, ist mir nicht bekannt. Ich meine, derartiges gelesen zu haben, das Gesetz selbst gibt diese enge Auslegung aber nicht her. Weshalb ich die von mir aufgestellte Behauptung vorerst zurückziehe.
Ein Restrisiko bleibt, das ich aber für rein theoretisch halte.
Im übrigen muß ich mich insoweit korrigieren, daß es keine Leistungs-, sondern nur eine Spannungsobergrenze (6V) für Dynamoscheinwerfer am Fahrrad im §67 StVZO gibt. Das läuft zwar auf ähnliches hinaus, ist aber doch fließender. Ob noch ergänzende Vorschriften bestehen, die doch eine Leistungsobergrenze vorschreiben, ist mir nicht bekannt. Ich meine, derartiges gelesen zu haben, das Gesetz selbst gibt diese enge Auslegung aber nicht her. Weshalb ich die von mir aufgestellte Behauptung vorerst zurückziehe.