Posted by: Faltradl
Re: Forums- und andere Lader im Test c't - 06/04/14 08:47 AM
In Antwort auf: Landradler
Lt. StVO sind nur 3W zugelassen.

Vielleicht bei dir am Stammtisch.
In der StVZO steht:
§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein.