Re: Seriennummer Rohloff = Diebstahlschutz?

Posted by: LD51

Re: Seriennummer Rohloff = Diebstahlschutz? - 05/22/14 01:41 PM

In Antwort auf: BaB
In Antwort auf: LudgerDe
Für den Erwerber eines gebrauchten Rades mit R-Nabe durchaus ein geeigneter Diebstahlschutz, wenn auch - möglicherweise - ein äußerst hinterhältiger, wenn die Nabe mal zu Rohloff eingeschickt werden muß und sich herausstellt, dass er nicht der rechtmäßige Eigentümer der Nabe ist.
Es besteht die Möglichkeit bei R. vorab zu fragen, ob die Nabe mit der Nr. X als gestohlen gemeldet wurde. Das sollte man möglichst vor dem Kauf machen, R. antwortet auch sehr schnell.

In Antwort auf: LudgerDe
Im Übrigen, der bessere Diebstahlschutz ist sicherlich die Registrierung des Rades bei der Polizei, auch dort wird nach dem Typ der Nabe/Gangschaltung gefragt und dieser wird in die Registrierung aufgenommen.
Meinst du mit Registrierung nur die Angabe der Fahrraddaten bei der Polizei? Das dürfte kein allzu großer Diebstahlschutz sein, denn deinem Rad sieht man ja nicht an, dass die Daten bei der Polizei liegen. Und Einschreiten dürfte die Polizei bei einer Verkehrskontrolle wohl auch erst, wenn das Rad als geklaut gemeldet wurde, dann ist auch noch Gelegenheit die Daten anzugeben.
Oder meinst du die Codierung des Rahmens durch die Polizei? Auch da gehen die Meinungen auseinander, aber im Zweifelsfalle dürfte es auf Gelegenheitsdiebe abschreckend wirken.



Gemeint ist sicherlich der etwas unbedarfte Käufer eines gebrauchten Rades,der sich nicht oder nur wenig mit den Gegebenheiten der Rohloffnabe auskennt. Natürlich füht kein Weg daran vorbei, wenn man schon Besitzer einer solch hochwertigen Fahrradkomponenete werden möchte, sich auch vorher über die legale Herkunft der Nabe zu informieren. Bei Kettenschaltungen gibt es aus verständlichen Gründen nichts vergleichbares!

Im Übrigen, die Codierung ist bei uns, im Kreis Kleve, NRW , ersetzt worden durch das Anbringen eines einfachen Aufklebers am Rahmen- natürlich an möglichst unauffälliger Stelle. Das geht ohne " Rahmenbeschädigung " von statten . Daher auch nur eine " Registrierung ". Der Dieb sollte diese möglichst übersehen, die Polizei bei einer Kontrolle aber möglichst nicht............... .