Posted by: StephanBehrendt
Re: Kindersattel Oberrohr - 05/14/14 10:43 AM
§21 (3) der StVZO
Warum auch nicht? Wenn deutlich vermerkt ist, dass die Räder für den Bereich der StVO nicht zugelassen sind, so reicht das aus.
Bestimmte Teile sind aber generell nicht zugelassen, wie Fahrradbeleuchtung ohne KBA-Prüfzeichen oder Pedelecs ohne CE-Zeichen oder Kindersitze, die das Obige nicht aufweisen.
In Antwort auf: derSammy
Gleich bei mir um die Ecke ist bike24, da gibt es die volle Palette an Teilen für den MTB-Sport,
Bestimmte Teile sind aber generell nicht zugelassen, wie Fahrradbeleuchtung ohne KBA-Prüfzeichen oder Pedelecs ohne CE-Zeichen oder Kindersitze, die das Obige nicht aufweisen.