. . . . vielleicht auch eine Beschwerde verfassen.
über was sollte man sich denn beschweren? Möglicherweise (vielleicht auch wahrscheinlich) hat der Radler sich irgendwie regelwidrige verhalten. So wie das ja auch viele einheimische Radler sehr oft machen. Manchmal begegnet man einem Polizisten, der das großzügig übersieht (so geht es mir meistens) und manchmal nimmt es der Polizist ganz genau und erhebt ein Verwarnungsentgelt. Soweit dürfte es sich noch um einen völlig normalen Vorgang handeln, gegen den man meines Erachtens keinen Grund hat, mit irgendeiner offiziellen Beschwerde vorzugehen. Aber es könnte auch sein, dass der Polizist nur deshalb so formal gegen den vermutlich sich regelwidrig verhaltenden Radler vorgegangen ist, weil dieser durch seine äußere Erscheinung sofort als Ausländer zu erkennen war. Dann wäre das in der Tat ein durchaus beschwerdewürdiges Verhalten des Beamten. Aber ob es so war, kann von uns hier wohl niemand sicher beurteilen und nachweisen würde man es wohl auch nicht können.