Posted by: aika
Re: Straßen sind für Autos da... - 06/17/04 08:38 PM
In Antwort auf: Elisabeth
---de.StVO---
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§ AMTSBLUBBER
und, was juckt das die deutsche gerichtsbarkeit bei der beurteilung der rechtsstellung des radlers?
ob das rad formal ein fahrzeug ist oder nicht interessiert doch niemanden, die rechtliche stellung des fahrradfahrers ist der knackpunkt, und die wird nun mal per gerichtsentscheidung oft eher in den bereich des 'fussgängers auf rädern' verortet, als in die nähe eines fahrzeugführers.
deine agitation kannst du dir also getrost in die haare schmieren, mich brauchst du nicht überzeugen und ein richter hört sich solches in aller regel nur zur unterhaltung an.