Posted by: aika
Re: Straßen sind für Autos da... - 06/17/04 03:38 PM
In Antwort auf: Elisabeth
Fahrräder gehören per StVO-Definition zu Fahrzeugen und nicht zu Spielzeugen.
das stimmt aber nur bedingt, ebenso wie eine handkarre letzlich ein fahrzeug ist.
rechtlich steht der fahrradfahrer eher neben dem fussgänger als dem fahrzeugführer.
der berliner polizeipräsident spricht mich jedenfalls in seinen schreiben stets als 'sonstigen verkehrsteilnehmer (fahrrad)' an, und auch die promillegrenze von 1, 6 für die strafrechtliche relevanz der fahruntüchtigkeit reiht das fahrrad dann doch eher 'irgendwo' ein.