Posted by: Oldmarty
Re: Wildes Campen/Zelten - 06/01/13 11:47 AM
In Antwort auf: radfahrer1
In Antwort auf: Oldmarty
In Antwort auf: radfahrer1
Die Freizügigkeit ist ein Deutschenrecht.
Und der Niederländer (als Beispiel) darf das dann nicht?
Du weisst auch immer, welcher Zeltgrund Privateigentum ist, welcher Allgemeingut ist und wo zB Naturschutz herrscht? Das erkennst du unterwegs immer?
Du kennst den Unterschied zwischen Grund- und Menschenrechte?!... soweit zum Thema Niederländer.
Und "Naturschutzgebiete" zählen nicht zu den befriedetes Besitztümern. Denn sonst dürften z.b keine Landstraßen durchführen.
Und ja, in der Regel erkennt man befriedetes Besitztum. Kann ja mal bei google unter "befriedung" nachlesen
ich kenne kein Deutschenrecht ... nur Grund/Menschenrechte
Und eine private Wiese/Feld die nicht eingezäunt ist, darf man ungefragt Zelten? Ahja! Und in den meisten Naturschutzgebiete ist campieren nicht gestattet, egal ob es befriedet ist.