Re: Wildes Campen/Zelten

Posted by: Uwe Radholz

Re: Wildes Campen/Zelten - 06/01/13 08:40 AM

Es stimmt. So ist es eben, wenn man nach mehreren Jahren aus der Erinnerung heraus glaubt, antworten zu können.
Die Regelungen in Brandenburg und Mecklenburg ergeben sich aus den Landesnaturschutzgesetzen, nicht aus den Waldgesetzen.
Da heißt es singemäß, dass

... nichtmotorisierte Wanderer außer in Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten und Naturschutzgebieten abseits von Zelt- und Campingplätzen in der freien Landschaft für eine Nacht zelten dürfen
....

dann aber kommt auch noch die Einschränkung.... wenn sie privatrechtlich dazu befugt sind.
Was diese privatrechtliche Befugnis eigentlich ist, zB eine Erlaubnis des Waldbesitzers, habe ich so schnell nicht gefunden, werde aber einen Freund, der da sachkundiger unterwegs ist, bitten das mal zu bestimmen.
Mal sehen, ob ich da noch was liefern kann, bevor ich selbst auf Tour gehe.


MGU