Re: Achtung Wildcamper, im Wald wird gefilmt!

Posted by: Martina

Re: Achtung Wildcamper, im Wald wird gefilmt! - 06/14/12 05:15 PM

In Antwort auf: Dietmar

Im Gegenteil: Das Erbbaurecht ist ein grundstücksgleiches Recht zugunsten des Erbbauberechtigten. Dieser hat ein uneingeschränktes Recht, innerhalb der Dauer des Erbbaurechts, das Grundstück zu nutzen, solange er nicht gegen die Bestimmungen des Erbbaurechtsvertrages verstößt.


Das muss m.E. auch so sein. Wer die nicht unbeträchtliche Summe, die ein Haus nunmal kostet investiert, braucht schon eine gewisse Sicherheit, dass der Besitzer oder von mir aus auch die Allgemeinheit (wer auch immer das genau ist) nicht morgen beschließt, das Grundstück zu renaturieren. Oder noch besser, gleich eine sechsspurige Straße mittendurch zu bauen.

Martina, ebenfalls Eigentümerin einer Eigentumswohnung und damit natürlich auch Miteigentümerin des Grundstücks auf dem sie steht.

Ach ja PS: trotzdem müssen sich *natürlich* auch Grundstückseigentümer an geltende Gesetze halten. Und dürfen weder Autoreifen zerstechen noch (was einige meiner Mitgrundstückseigentümer ja sooooo gerne täten) mit dem Schrotgewehr auf Katzen oder Tauben schießen....