Posted by: Dietmar
Re: Achtung Wildcamper, im Wald wird gefilmt! - 06/14/12 03:51 PM
In Antwort auf: aighes
... Und auch mit Erbpacht hat die Allgemeinheit nicht automatisch das Recht, das Grundstück frei zu nutzen.

Im Gegenteil: Das Erbbaurecht ist ein grundstücksgleiches Recht zugunsten des Erbbauberechtigten. Dieser hat ein uneingeschränktes Recht, innerhalb der Dauer des Erbbaurechts, das Grundstück zu nutzen, solange er nicht gegen die Bestimmungen des Erbbaurechtsvertrages verstößt. Er kann das Recht auch verkaufen und mit einer Grundschuld belasten.
Erbbaurecht wird auch nicht nur von der "Allgemeinheit", also Ländern und Gemeinden bestellt, sondern traditionell von der Kirche oder auch von privaten Eigentümern.
Gruß Dietmar