Posted by: Uwe Radholz
Re: Achtung Wildcamper, im Wald wird gefilmt! - 06/14/12 08:45 AM
In Antwort auf: inga-pauli
In Antwort auf: RuhrRadler
Ja und ? Fliegen Eigentumswohnungen in der Luft?
Natürlich ist das Grundeigentum!
Es gibt (wie schon erwähnt) die Möglichkeit der Erbpacht - dann braucht deine Eigentumswohnung nicht in der Luft zu hängen.
Die Wohnung gehört dir - das Grundstück der Allgemeinheit und ist von der Allgemeinheit "nur" gepachtet (meistens 99 Jahre mit der Option auf Verlängerung)
Und dann noch mal ganz OT. Der Anteilseigner bei Wohnungseigentum kann natürlich überhaupt nicht allein als Eigentümer über seinen Grundstücksanteil verfügen. Es nicht teilen, teilveräußern, seperat bebauen oder die Bebauung verändern, schon garnicht vom Wohnungseigentum trennen usw.
Ist die Eigentümergemeinschaft nur groß genug, macht es in der Praxis überhaupt keinen Unterschied mehr.