Posted by: Falk
Re: Fehlendes Fahrradticket - 06/07/12 09:40 PM
Zitat:
1. Muss ich jetzt froh sein, dass die DB-Mitarbeiter nicht auch noch die Bundespolizei gerufen haben und diese mich "erkennungsdienstlich behandelt" hat?
2. Bin ich als Bahnkunde verpflichtet, das Fahrgeld passend bereit zu halten?
3. Drohen mir "Konsequenzen", wenn ich dieses kundenunfreundliche Vorgehen bei der DB, dem beiden Verkehrsverbünden, dem Zweckverbänden und dem Ministerium anprangere?
2. Bin ich als Bahnkunde verpflichtet, das Fahrgeld passend bereit zu halten?
3. Drohen mir "Konsequenzen", wenn ich dieses kundenunfreundliche Vorgehen bei der DB, dem beiden Verkehrsverbünden, dem Zweckverbänden und dem Ministerium anprangere?
Nein, musst Du alles nicht. Die Eisenbahnbetreiber berufen sich auf Regelungen, die im Wesentlichen auf Kriegsbestimmungen beruhen. man muss Dir schon die Gelegenheit geben, regulär Fahrkarten zu erwerben. Lass Dir in solchen Fällen keine Fahrgeldnacherhebung aufdrücken. Damit bist Du auf Gedeih und Verderb auf die Gnade von gnadenlosen Bürokraten angewiesen. Es ist zumindest interessant, dass keine Gerichtsurteile in dieser Hinsicht gibt. Offenbar ist man sich bewusst, dass eine Klage nach hinten losgehen kann.
Es gibt ein Eurogesetz, dass die Annahme von Bargeld regelt. Soweit mir bekannt, sind Noten in unbegrenzter menge und Münzen bis 20€ anzunehmen. Von »passend zahlen« ist nirgendwo die Rede. Das gab es wirklich nur im Krieg. Vor ein paar Jahren galt übrigens der Grundsatz »Wer zahlungswillig ist, wird nicht bestraft«. Dieser wurde umgeworfen, als die DB den Verkauf im Zug einstellte. Erstaunlich ist, dass die öffentlichen Besteller da mitgemacht haben. Sie haben schließlich die Möglichkeit, die Bedingungen fastzulegen.
Zusammengefasst:
- Du willst mit einem Zug des öffentlichen Verkehrs fahren
- Der Betreiber ist nicht in der Lage, Dir regulär eine Fahrkarte zu verkaufen.
- Stattdessen versucht man, Dich zu kriminalisieren und Dir Leistungserschleichtung anzuhängen
Ist das Dein Problem? Ich denke, nein. Schreib einen gepfefferten Brief, vielleicht an das Eisenbahnbundesamt. Die sind für die Durchsetzung der Fahrgastrechte zuaständig. Wenigstens eine Entschuldigung und eine Entschädigung (Du hast die gekaufte Fahrkarte nicht ausnutzen können, hast Zeit zugesetzt und DB Regio hat sich nicht an die im Regionalverkehr durchaus noch bestehende Beförderungspflicht gehalten) sollten dabei herauspringen. Ich würde erstere ausdrücklich handschriftlich verlangen und Textbausteine nicht akzeptieren.