Re: ... in Heidelberg verloren?

Posted by: Zombie025

Re: ... in Heidelberg verloren? - 03/25/04 03:31 PM

Mist, ertappt peinlich grins
Ich war felsenfest der meinung, mit Schadenersatz sei die Sache abgegolten... aber vielleicht war ich da auch grad krank grins

Aber das gibt dem ganzen ja eine neue Bedeutung:
Zitat:
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
schockiert
Wobei dann nat. §303c:
Zitat:
In den Fällen der §§ 303 bis 303b wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
gegeben sein muss