Re: ... in Heidelberg verloren?

Posted by: pantani

Re: ... in Heidelberg verloren? - 03/25/04 02:31 PM

Die Frage der Sachbeschädigung ist zivilrechtlich zu klären. § 823 BGB sagt eindeutig, dass derjenige, der vorsätzlich oder fahlässig einem anderen dessen Eigentum widerrechtlich verletzt, diesem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Demnach wäre die Stadt Heidelberg ersatzpflichtig, falls kein Rechtfertigungsgrund vorlag.

Pantani