Posted by: pantani
Re: ... in Heidelberg verloren? - 03/25/04 12:16 PM
Hallo Bernd,
was da in Heidelberg passiert ist, hat nichts mit Diebstahl zu tun. Dazu fehlt es an der "Aneignungsabsicht" der Stadt. Allerdings könnte § 248b StGB in Frage kommen, der den "unbefugten Gebrauch eines Fahrzeugs" unter Strafe stellt. Stellt sich die Frage, ob das Fahrrad "gebraucht" wurde, was bei einem Wegschieben des Rades wohl zu bejahen wäre.
Gruß Pantani
was da in Heidelberg passiert ist, hat nichts mit Diebstahl zu tun. Dazu fehlt es an der "Aneignungsabsicht" der Stadt. Allerdings könnte § 248b StGB in Frage kommen, der den "unbefugten Gebrauch eines Fahrzeugs" unter Strafe stellt. Stellt sich die Frage, ob das Fahrrad "gebraucht" wurde, was bei einem Wegschieben des Rades wohl zu bejahen wäre.
Gruß Pantani