Re: Eindruck

Posted by: Berliner

Re: Eindruck - 04/12/02 11:05 AM

Moin Michi....

man redet beim Fahrradfahrer von der absoluten Fahruntauglichkeit bei etwa
1,6 %o. Dies ist kein fester Wert sondern ein Richtwert. Dann erwartet den volltrunkenen Biker das gleiche, was den Autofahrer bei 1,1 %o erwartet, nämlich ein STrafverfahren und der Entzug der Fahrerlaubnis sofern er eine hat.
NAchzulesen unter § 316 StGB. Hier stehen nicht die Promillegrenzen aber das ist geltende Rechtsprechung.

Abzugrenzen davon wäre der § 315c StGB, der besagt, werein FAhrzeug führt und infolge des Genusses alkoholischer Getränke [...] einen anderen schädigt oder gefährdet (Unfall oder Beinaheunfall] wird auch bestraft. Also erhält ein Strafverfahren und die Fahrerlaubnis entzogen. Bei Kraftfahrer liegt der Wert hier schon bei 0,3 %o, was viele nicht wissen. Ob der für Biker auch bei 0,3 %o liegt kann ich jetzt aber ohne KOmmentar nicht sagen.

Soweit zu Bike and Alk.

Gruß Daniel