Re: Bahnunfall

Posted by: Tandemfahren

Re: Bahnunfall - 11/03/11 11:11 AM

Auch von mir beste Genesungswünsche!

Mir ist nicht ganz klar, wieso es in dem genannten Urteil des LG Koblenz (und der Diskussion hier) nur um eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht geht. Schließlich gibt es doch noch das gute alte Haftpflichtgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/haftpflg/BJNR002070871.html Sofern ein Einsteigeunfall als Unfall "bei dem Betrieb" einer Schienenbahn eingestuft wird, haftet die Bahn automatisch kraft Betriebsgefahr, ähnlich wie Kfz-Halter nach dem StVG. Dort wird der Terminus "bei dem Betrieb" übrigens recht weit verstanden. Das Einzige, womit die Bahn aus der Haftung rauskommen kann, ist ein Mitverschulden, das im Prinzip auch bis zu 100% gehen kann. An der Stelle braucht man dann aber wirklich genaue Informationen zum Sachverhalt.

Gruß

Johannes