Re: Aufforderung an Reiseradler, spez. Norwegen

Posted by: bk1

Re: Aufforderung an Reiseradler, spez. Norwegen - 08/21/11 10:24 AM

In Antwort auf: bk1
Die Behinderung durch Fahrradverbote auf "ein paar Reiseradler pro Woche" abzutun, ist auch nicht sachgerecht. Wir praktizieren zur Zeit die Überprüfung des Fahrtzwecks und dessen Gewichtung nur bei Blaulichtfahrten von Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen u.s.w.
In Antwort auf: ungua
Den Punkt musst Du mir noch einmal erklären, damit ich verstehe, was Du damit überhaupt meinst.

Du setzt implizit voraus, daß ein Reiseradler ein Verkehrsteilnehmer ist, der die Straße nur zum Spaß benutzt und damit eine niedrigere Priorität hat. Dieser Gedanke klingt einleuchtend, aber die Implikation ist doch recht kompliziert. Willst Du Fahrten nach "Freizeitfahrten" und "Nutzfahrten" unterteilen? Was sind die Kriterien? Sind alle Wohnmobile Freizeitfahrten? Vielleicht fast. Sind die Fahrten zum Fußballverein Nutzfahrten oder Freizeitfahrten? Sind die Fahrten zu einem billigeren Laden oder zu einer besser bezahlten Arbeit, die weiter weg sind als auch existierende nähere Möglichkeiten Nutzfahrten? Abgesehen von dem Spezialfall "Blaulichtfahrt" interessiert die Frage für die einzelne Fahrt nicht weiter, jede Fahrt ist eine Verkehrsmittelnutzung, um irgendwohin zu fahren. Auch wenn sie mit einem Reiserad mit Packtaschen gemacht wird. Und wir wollen keine Zweckerfassungsstellen, die bei jedem vorbeikommenden Verkehrsteilnehmer den Zweck der Fahrt erfassen.