Posted by: Spessarträuber
Re: Frage zum Thema "Fahrad im Bahnhof" - 07/01/11 09:39 AM
Und dann noch die öminösen Sicherheitsanweisungen eben:
"Lassen sie ihr gepäck nicht unbeaufsichtigt"!
Um es nicht klauen zu lassen ( Sicherheitsfall#1) oder Bombenalarm auszuösen ( Sieherheitsfall#2 ) ist man doch verpflichtet das Fahrrad mit zum Automaten- oder Schalterraum mitzunehmen.
"Lassen sie ihr gepäck nicht unbeaufsichtigt"!
Um es nicht klauen zu lassen ( Sicherheitsfall#1) oder Bombenalarm auszuösen ( Sieherheitsfall#2 ) ist man doch verpflichtet das Fahrrad mit zum Automaten- oder Schalterraum mitzunehmen.