Posted by: KUHmax
Re: Euer Altersschnitt - 01/12/11 03:19 PM
Hallo Job,
nochmal im Klartext: Soweit mir bekannt ist, sind diese Satzungen, auf die sich auch Dein gefundenes Amtsgerichtsurteil (also praktisch ohne weiterreichende Wirkung) bezieht:
LÄNDERsache. Wir hier im ADFC (bzw. unser Landesvorstand) haben da durchaus Aktivitäten in der Bayerischen Baubehörde unternommen, allerdings nichts rückwirkendes. Hier ist überwiegend immer noch nur der Nachweis von KFZ-Stellplätzen notwendig, und im Altbestand gar nicht.
Bei mir darf Besuch gerne das Fahrrad im Hof abstellen, bei meiner Tochter in Nürnberg müsste das Besuchsrad entweder vor dem Grundstück oder aber im Keller abgestellt werden.
Übrigens wird nach meiner Kenntnis auch ein Kellerstellplatz für Fahrräder als Stellplatz akzeptiert, ohne dass jemand danach schauen würde, ob die Fahrräder da gut runterzubringen sind.
Gruß, Karin
nochmal im Klartext: Soweit mir bekannt ist, sind diese Satzungen, auf die sich auch Dein gefundenes Amtsgerichtsurteil (also praktisch ohne weiterreichende Wirkung) bezieht:
In Antwort auf: Job
soweit mir bekannt, muss bei jedem wohngebäude eine anzahl von stellplätzen für pkw und Fahrrad eingerichtet werden. (stw. Stellplatzabgabe)
kurzes Kugeln
kurzes Kugeln
LÄNDERsache. Wir hier im ADFC (bzw. unser Landesvorstand) haben da durchaus Aktivitäten in der Bayerischen Baubehörde unternommen, allerdings nichts rückwirkendes. Hier ist überwiegend immer noch nur der Nachweis von KFZ-Stellplätzen notwendig, und im Altbestand gar nicht.
In Antwort auf: Job
Was macht den der Besuch, der bei Dir mit dem Fahrrad eintrifft?
Bei mir darf Besuch gerne das Fahrrad im Hof abstellen, bei meiner Tochter in Nürnberg müsste das Besuchsrad entweder vor dem Grundstück oder aber im Keller abgestellt werden.
Übrigens wird nach meiner Kenntnis auch ein Kellerstellplatz für Fahrräder als Stellplatz akzeptiert, ohne dass jemand danach schauen würde, ob die Fahrräder da gut runterzubringen sind.
Gruß, Karin