Posted by: macrusher
Re: Ein Jahr Radfahren - muss man sich abmelden? - 07/28/10 03:11 PM
In Antwort auf: polytropos
In den T&C wird (zumindest beim ADAC) ausdrücklich eine Behandlung bzw. die Kostenübernahme in Deutschland ausgeschlossen. Man könnte notfalls schnell die deutsche Grenze überschreiten und sich im Nachbarstaat behandeln lassen, sofern man sich in diesem unerwarteten Akutfall noch ausreichend rüstig für einen Transport fühlt.
Also... rein logisch betrachtet ist das völlig egal. Wenn du krank oder verunfallt nach Deutschland zurückkehrst gibst du dem Arzt oder Krankenhaus deine Versicherungskarte und wirst standardgemäß versorgt (soweit ich weiß behandeln Ärzte und Krankenhäuser in Deutschland noch und stellen die Rechnung dann hinterher...). Du bist per Gesetz versicherungspflichtig ab dem Zeitpunkt ab dem du deinen permanenten Wohnsitz in Deutschland begründest (sprich dich dauerhaft gemeldet in Deutschland aufhälst). Wenn du also behandlungsbedürftig zurück kommst ist es erst mal egal ob du gemeldet bist oder nicht, ob du zuerst behandelt wirst und dann die Versicherung darüber informierst, daß du wieder zurück bist oder nicht, denn du bist versicherungspflichtig ab dem Tag ab dem du dich wieder dauerhaft in Deutschland aufhälst. D.h. ab diesem Tag musst du Pflichtbeiträge bezahlen. Wenn du dich später meldest werden die ausstehenden Beiträge mit großer Sicherheit nachgefordert. IM UMKEHRSCHLUSS HEISST DAS, DASS DU SO ODER SO VERSICHERT BIST. Hoffe, das war einigermaßen verständlich...