Posted by: Zwigges
Re: Fahrradfahrer vs. Hunde - 03/25/02 12:29 PM
Hallo,
ich denke es hat wohl jeder ähnliche Erfahrungen gemacht und sich so verhalten wie Du (Vollbremsung). Man will die Tiere ja nicht überfahren. Was bei einem Bernhadiner eh nicht möglich ist.
Im Zuge einiger Unglücksfälle mit Kampfhunden hat es in Sachen Sachen Hundehaltung, Leinenpflicht usw. einige Änderungen gegeben.
Ich bin zwar kein Jurist, aber es ist wohl so, dass es in jedem Bundesland "Landeshundeverordnungen" gibt. Die Ausgestaltung obliegt dann den jeweiligen Gemeinden. So dürfen z.B. Hunde bestimmter Rassen nur angeleint und mit Maulkorb geführt werden. Die Hunde müssen gemeldet sein und der Besitzer eine Art Führerschein machen bzw. seine Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen. Hunde ab 20kg Gewicht und/oder 40 cm Schulterhöhe müssen auch an die Leine usw. usw.
Die Regelungen sind aber recht unterschiedlich. Auf den meisen Homepages der Gemeinden kann man die Verordnungen einsehen bzw. runterladen. Da kannst Du Dich mal schlau machen.
Wenn ich in einen Konflikt komme und es mit einem sehr energischen Hundehalter zu tun bekomme, verweise ich dann schon mal auf die Hundeverordnung. Nach dem Motte: ...ich bin mir nicht sicher, ob Ihr Hund unangeleint rumrennen darf, aber wir können ja mal bei der Polizei/Ordnungsamt nachfragen...
Ich bin mir jedenfalls sicher das bei Unfällen mit unangeleinten Hunden für die ein definitiver Leinenzwang besteht (meist in Wohngebieten), die Rechtslage sehr eindeutig ist.
Wie gesagt, die Regelungen sind sehr unterschiedlich. Mein Kollege, der einen kleinen Münsterländer hat, wurde jedenfalls von amtswegen verdonnert, seinen Hund mit einem Chip zu versehen, eine Hundehaftpflicht abzuschließen und seine Sachkunde und Zuverlässigkeit nachzuweisen....
Gruß
Zwigges
ich denke es hat wohl jeder ähnliche Erfahrungen gemacht und sich so verhalten wie Du (Vollbremsung). Man will die Tiere ja nicht überfahren. Was bei einem Bernhadiner eh nicht möglich ist.
Im Zuge einiger Unglücksfälle mit Kampfhunden hat es in Sachen Sachen Hundehaltung, Leinenpflicht usw. einige Änderungen gegeben.
Ich bin zwar kein Jurist, aber es ist wohl so, dass es in jedem Bundesland "Landeshundeverordnungen" gibt. Die Ausgestaltung obliegt dann den jeweiligen Gemeinden. So dürfen z.B. Hunde bestimmter Rassen nur angeleint und mit Maulkorb geführt werden. Die Hunde müssen gemeldet sein und der Besitzer eine Art Führerschein machen bzw. seine Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen. Hunde ab 20kg Gewicht und/oder 40 cm Schulterhöhe müssen auch an die Leine usw. usw.
Die Regelungen sind aber recht unterschiedlich. Auf den meisen Homepages der Gemeinden kann man die Verordnungen einsehen bzw. runterladen. Da kannst Du Dich mal schlau machen.
Wenn ich in einen Konflikt komme und es mit einem sehr energischen Hundehalter zu tun bekomme, verweise ich dann schon mal auf die Hundeverordnung. Nach dem Motte: ...ich bin mir nicht sicher, ob Ihr Hund unangeleint rumrennen darf, aber wir können ja mal bei der Polizei/Ordnungsamt nachfragen...
Ich bin mir jedenfalls sicher das bei Unfällen mit unangeleinten Hunden für die ein definitiver Leinenzwang besteht (meist in Wohngebieten), die Rechtslage sehr eindeutig ist.
Wie gesagt, die Regelungen sind sehr unterschiedlich. Mein Kollege, der einen kleinen Münsterländer hat, wurde jedenfalls von amtswegen verdonnert, seinen Hund mit einem Chip zu versehen, eine Hundehaftpflicht abzuschließen und seine Sachkunde und Zuverlässigkeit nachzuweisen....
Gruß
Zwigges