Re: Meine eigene Meinung

Posted by: Anonymous

Re: Meine eigene Meinung - 08/21/03 01:40 PM

Hier geht es um Menschen, die monatelang von Kriminellen zwecks einer Lösegeldzahlung in Gefangenschaft gehalten wurden. Man wird diese Täter mit Sicherheit irgendwann fassen und sie bestrafen.

Was aber, wenn hierzulande ein Angeklagter von einem ordentlichen Gericht zu einer Haftstrafe verurteilt wird, obwohl der Angeklagte bis zuletzt seine Unschuld beteuert und erst nach jahrelanger Haft der wahre Täter gefaßt wird?

Auszug aus der Seite: http://www.aufrichtig.de/strafjustiz.html

... Auch hier nur ein über einen Nürnberger Kollegen erlebtes Beispiel:
Ein - übrigens im Zuge einer Falschbegutachtung - Verurteilter beteuert auch in der Haft immer wieder seine Unschuld und erlebt hierwegen eine Ablehnung seines Antrages auf vorzeitige Bewährung, weil er sich "immer noch nicht mit dem Unrecht seiner Tat auseinandergesetzt" hätte. Nach vielen Jahren unschuldig erlittener Haft wird der wirkliche Täter der verurteilten Tat gefaßt, worauf der zu Unrecht Verurteilte im Zuge eines Wiederaufnahmeverfahrens freigesprochen wird.
Kurze Zeit später ergeht ein Bescheid, wonach der zu Unrecht Verurteilte noch Zig-Tausend EURO an den Staat zu bezahlen hätte, weil seine (geringe erstrittene ) Haftentschädigung nur einen Bruchteil der vom Staat noch zu beanspruchenden Verpflegungspauschale für die Haftzeit abdecken würde (Kein Witz!!!).

Aber es kommt noch besser, wenn man sich folgendes vor Augen führt: Hätte der zu Unrecht Verurteilte während der Haftzeit die Tat wider die Wahrheit zugegeben, so wäre er unter Umständen vorzeitig auf Bewährung entlassen worden, hätte jedoch nach der Ergreifung des wirklichen Täters aller Wahrscheinlichkeit nicht einmal eine Haftentschädigung bekommen, weil er ja die Justiz durch Eigenbeitrag in seiner Täterschaft bestärkt hat. Logik Ade...