Posted by: Fim
Re: Abstand Fahrrad- überholendes Auto - 04/26/03 09:01 AM
Hi Rolli,
aber es stimmt, man muss "nur" glaubwürdig schildern, wie die Angelegenheit abgelaufen ist, dann kann der Täter eine (kostenpflichtige?) Verwarnung erhalten. Er kann dann natürlich alles abstreiten und es auf einen Gerichtsstreit ankommen lassen, aber allgemein ist es möglich, Leute auf diese Weise anzuschwärzen. (Hab so was ähnliches mal bei einem Anwohner erlebt, der sich die Kennzeichen von Leuten aufgeschrieben hat, die einen "Nur-Anlieger"-Weg als Abkürzung benutzt haben. Er hat die dann an die Polizei geschickt und die Fahrer haben kostenpflichtige Verwarnungen erhalten). Polizisten sind doch letztendlich auch nichts anderes; ihr Beruf ist es, Gesetzesbrecher anzuzeigen. Letztendlich sind sie auch nur Bürger, oder?