Posted by: bikebiene
Abstand Fahrrad- überholendes Auto - 04/09/03 07:30 AM
Hi @ All
gestern Abend bei einem Gespräch mit einer Bekannten, bei dem es sich mal wieder um die riskanten Überholmanöver mancher Autofahrer ging, kam mir ein recht gemeiner Gedanke, den ich sicher nicht ausführen werde, da ich dazu viel zu nett bin
.
Also:
Allgemein bekannt ist doch, das der Sicherheitsabstand von überholendem Fahrzeug zum Fahrrad, welches überholt wird 1,50 m aber wohl mindestens 1m betragen soll (laut STVO).Mein linker Arm hat die stattliche Länge von 60 cm, mein Rad ist ca. so breit wie ich, der Lenker ragt nur unwesentlich weiter in den Raum als ich. Wenn also ein Auto mich überholt und ich strecke meinen linken Arm aus, dürfte ich das Auto eigentlich nicht erreichen.
Nun haben manche Autofahrer eine sehr merkwürdige Auslegung der Entfernung von einem Meter, sieht man auch daran, daß der Sicherheitsabstand zwischen zwei Autos immer zu gering ist
Aber eben auch der zwischen Auto und Rad.
Wenn ich also z.B. meine kleine Luftpumpe in der Hand hätte (die meine Armlänge ca um 15 cm verlängert ) und damit nach links lange, dürfte ich das Auto ja eigentlich garnicht treffen
Wer ist dann für eventuell entstehende Blechschäden verantwortlich? Der Autofahrer, weil er zu nah an mir dran war? Oder gibts eine Mitschuld, weil ich dem Autofahrer eine schmerzhafte Belehrung an seinem geliebten Spielzeug verpasst hab und das absichtlich? Ich könnte mir ja hinten noch ein Schild anbringen
Achtung schlägt nach links aus !!!
Wäre ich damit rechtlich abgesichert?
Das Ganze wäre so eine Art konsequentes Erziehen nach dem Motto, wer nicht hören will muß fühlen.
P.S. ein Hämmerchen ist sicher noch etwas wirkungsvoller.
gestern Abend bei einem Gespräch mit einer Bekannten, bei dem es sich mal wieder um die riskanten Überholmanöver mancher Autofahrer ging, kam mir ein recht gemeiner Gedanke, den ich sicher nicht ausführen werde, da ich dazu viel zu nett bin

Also:
Allgemein bekannt ist doch, das der Sicherheitsabstand von überholendem Fahrzeug zum Fahrrad, welches überholt wird 1,50 m aber wohl mindestens 1m betragen soll (laut STVO).Mein linker Arm hat die stattliche Länge von 60 cm, mein Rad ist ca. so breit wie ich, der Lenker ragt nur unwesentlich weiter in den Raum als ich. Wenn also ein Auto mich überholt und ich strecke meinen linken Arm aus, dürfte ich das Auto eigentlich nicht erreichen.
Nun haben manche Autofahrer eine sehr merkwürdige Auslegung der Entfernung von einem Meter, sieht man auch daran, daß der Sicherheitsabstand zwischen zwei Autos immer zu gering ist

Wenn ich also z.B. meine kleine Luftpumpe in der Hand hätte (die meine Armlänge ca um 15 cm verlängert ) und damit nach links lange, dürfte ich das Auto ja eigentlich garnicht treffen

Wer ist dann für eventuell entstehende Blechschäden verantwortlich? Der Autofahrer, weil er zu nah an mir dran war? Oder gibts eine Mitschuld, weil ich dem Autofahrer eine schmerzhafte Belehrung an seinem geliebten Spielzeug verpasst hab und das absichtlich? Ich könnte mir ja hinten noch ein Schild anbringen
Achtung schlägt nach links aus !!!
Wäre ich damit rechtlich abgesichert?
Das Ganze wäre so eine Art konsequentes Erziehen nach dem Motto, wer nicht hören will muß fühlen.
P.S. ein Hämmerchen ist sicher noch etwas wirkungsvoller.