Posted by: schorsch-adel
Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht, teil 2 - 04/05/03 05:10 PM
Zitat:
Interessiert mich, wies ausgegangen ist
hallo miteinander,
für die vielleser, die der fortgang meiner obigen anzeige interessiert:
inzwischen habe ich erwartungsgemäß meinen bußgeldbescheid über 15 EUR von amts wegen erhalten, weil ich mich mit meiner anzeige - siehe im thread weiter oben - wegen nichtbenutzen des radweges auch gleich selber mit angezeigt hatte. dagegen habe ich jetzt folgenden widerspruch eingelegt, den ich vollständig zitieren will (die länge des zitats steht zwar in keinem verhältnis zur bedeutung der angelegenheit, ist aber somit informativer. ich hoffe nicht zu sehr zu langweilen)
"...stadtauswärts auf der Ascherstraße sah ich in Höhe der Gaststätte „Wiesenthal“ an diesem Tag, – wie schon viele Tage vorher - mit Verärgerung , dass auf dem rechts zur Staudtenmühle abzweigenden Radweg trotz frühlingshafter Temperaturen nach wie vor der Splitt nicht geräumt war. Normalerweise fahre ich diesen Streckenabschnitt sehr gerne; da ich mir wegen dieses Splitts in diesem Winter schon viele Platten gefahren hatte - und zwar immer auf diesem Teil des Radweges und ich könnte einen Zeugen benennen, dem es ähnlich erging - sah ich mich gezwungen, die Ascher Straße zu benutzen.
Verantwortlich für die o.g. Reifenpannen war immer der scharfkantige Splitt; ich weiß das deshalb so genau, weil ich als erfahrener Radfahrer die dünnen Splittsteinchen immer sorgfältig aus meinem Reifenmantel ziehe, damit nicht auch noch der neue Schlauch gleich wieder durchstochen wird. Über die Untauglichkeit des Splitts hatte ich mich schon vergeblich beim Verkehrsaufsichtsamt, Herrn XXX (angeblich nicht zuständig) und beim Stadtbauhof, Herrn XXX (ich soll mir ein Mountainbike kaufen) beschwert.
Erst hinter dem ehemaligen Buswartehäuschen stellte ich fest, dass der Teil des Radweges, für den der Landreis Hof zuständig ist, nunmehr geräumt war. Ich hatte jedoch wegen des starken Verkehrsaufkommens keine Gelegenheit mehr, dorthin einzubiegen. Auch war ich über die Reinigung dieses Abschnitts vom Splitt deshalb verwundert, weil er bei meiner Herfahrt am Morgen dieses Tages noch nicht geräumt war (lässt sich sicher nachprüfen).
Nach gängiger Rechtsprechung müssen auch die mit dem Verkehrszeichen 241 StVO gekennzeichneten Radwege nicht benutzt werden, wenn dies unzumutbar ist. Genau dies ist hier der Fall, weil ich auch als Radfahrer, der nicht zu seinem Vergnügen in die Arbeit fährt, einen Anspruch habe, noch vor Einbruch der Dunkelheit zuhause zu sein, ohne mein Fahrrad 12 Kilometer nach Hause schieben oder tragen (wenn ich den hochwertigen Mantel schützen will) zu müssen.
Es gab somit keinen Grund, diesen Radweg zu benutzen."
Ich werd berichten, wie's weitergeht.
markus