Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht

Posted by: Wolfrad

Re: ausnahmen von radwegbenutzungspflicht - 03/07/03 09:23 AM

Hallo Martina,

wenn zB Poller es unmöglich machen, mit einem Gespann auf einen Radweg einzubiegen, darf man auf der Straße fahren. Also, wenn Ihr mit dem Tandem nicht (oder nur mit Verrenkungen) durchkommt, könnt Ihr die Straße benutzen.

Aber so ganz leuchtet mir die Diskussion nicht ein. Die Polizei schert sich überhaupt nicht darum (dieZeiten sind längst vorbei!). Das Problem sind die Autofahrer, die nicht nur hupen, sondern auch noch als "Verkehrserzieher" auf alle möglichen Arten aktiv werden; da wird es leider für uns Radfahrer gefährlich. Auf den Konfliktfall Radfahrer - Autofahrer hat übrigens auch Berliner hingewiesen.

Und noch eine Bemerkung: Zwar haben die Gemeinden die Verkehrssicherungspflicht. Aber bei den leeren Kassen werden Radwege kaum noch gefegt. Die Situation hat sich wegen der Dosenpfandpflicht noch zusätzlich verschlechtert, weil jetzt keine Dosen mehr, sondern Glassplitter auf den Radwegen liegen.

Gruß aus Essen

Wolfrad